
Naturpärke wie der Parc Ela umfassen ursprüngliche Natur- und Kulturlandschaften der Schweiz. Die Bevölkerung der Parkgemeinden hat sich dazu entschlossen, das natürliche und kulturelle Erbe zu erhalten und respektvoll zu nutzen.
Die Naturparkgesetzgebung legt fest, welche Bedingungen für die Anerkennung als Park gelten:
Pärke sind ausserordentlich schöne Landschaften mit einer Fülle von natürlichen Lebensräumen, die eine artenreiche Flora und Fauna beherbergen. Die Kulturlandschaften und Siedlungen in den Umgebungszonen von Nationalpärken und in den regionalen Naturpärken sind gepflegt und weitgehend intakt.
Die Initiative für die Schaffung eines Parks muss von der Bevölkerung aus gehen. Bei der Projektierung, bei der Errichtung und beim Betrieb eines Parks ist die Mitwirkung der Bevölkerung und der verschiedenen Interessengruppen zu gewährleisten. Die Gemeinden sind in der Trägerschaft des Parks massgeblich vertreten.
Pärke dienen dazu, die Vielfalt der Natur und die Schönheit der Landschaften langfristig zu erhalten und aufzuwerten. Gleichzeitig geben sie wertvolle Impulse für die Stärkung der nachhaltigen Wirtschaft in den regionalen Naturpärken und in den Umgebungszonen der Nationalpärke.
Den Besuchern bieten die Pärke echte Naturerlebnisse, faszinierende Geschichten, Kontakte zu einer lebendigen Bevölkerung und den Genuss regionaler Spezialitäten.
Im Kanton Graubünden gibt es neben dem Parc Ela zwei weitere regionale Naturparks, den Naturpark Beverin und die Biosfera Val Müstair. Zudem liegt im Kanton Graubünden der älteste und bekannteste Schweizer Park, der Schweizerische Nationalpark. Mit dem Parc Adula ist derzeit im Grenzgebiet von Graubünden und Tessin ein zweiter Nationalpark geplant.