definiziun parc natural
Naturpärke sind ursprüngliche Natur- und Kulturlandschaften

Natur und Landschaft
Ein Naturpark zeichnet sich durch verschiedenste Lebensräume mit einer reichen Flora und Fauna sowie vielfältigen Kulturgütern aus. Die Siedlungen in den Pärken sind gepflegt und die Ortsbilder weitgehend intakt.
Wir sind Park
Ohne das Engagement der Bevölkerung gibt es keinen Park. Sie gibt die ersten Impulse zur Errichtung. Bei der Projektierung, der Errichtung und beim Betrieb eines Parks wirkt sie in den verschiedenen Interessensgruppen mit. Die Gemeinden bilden das zentrale Element der Parkträgerschaft.
Wertschätzung und Wertschöpfung
Naturpärke bewahren ihre kostbaren Natur- und Kulturgüter und werten sie auf. Sie geben wertvolle Impulse für die Stärkung der regionalen Wirtschaft. Den Besuchern bieten sie echte Naturerlebnisse, faszinierende Geschichten, Kontakte zur lokalen Bevölkerung und den Genuss regionaler Spezialitäten
Rechtliche Grundlage
Die rechtlichen Grundlagen für die Schweizer Pärke sind seit dem 1. Dezember 2007 in Kraft. Sie finden sich im Natur und Heimatschutzgesetz (NHG) sowie in der Pärkeverordnung (PäV). Dieses Gesetz erlaubt den Regionen mit ausserordentlichen Natur- und Landschaftswerten Pärke zu werden, wenn die Bevölkerung dies wünscht. Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) prüft die Gesuche und erteilt das Label «Park von nationaler Bedeutung», wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind.