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Neophytenmanagement

Kanadische Goldrute © Shutterstock
Kanadische Goldrute © Shutterstock
Einige vom Menschen eingeschleppte Arten verbreiten sich so stark und unkontrolliert, dass sie zum Problem für die einheimische Flora und Fauna werden. Im Parc Ela werden deshalb regelmässig Management- und Sensibilisierungsmassnahmen durchgeführt.
Gebietsfremde Pflanzen, sogenannte Neophyten, wurden durch menschliche Aktivitäten absichtlich oder unabsichtlich in Regionen gebracht, in denen sie natürlicherweise nicht vorkommen würden. Während einige gut kultiviert werden können (Kartoffeln, Tomaten) oder sich in die vorhandene Pflanzenwelt integrieren (Edelkastanien), werden andere zum Problem. Sie verbreiten sich schnell, verdrängen einheimische Arten und sind teilweise auch für den Menschen gesundheitsschädlich. Ihre Entfernung verursacht nicht selten hohe Kosten. Auch im Parc Ela kommen gebietsfremde invasive Pflanzen- und Tierarten vor. Die Bestände der sogenannten Neophyten halten sich jedoch noch in bearbeitbaren Grenzen. In Absprache mit den Gemeinden und weiteren Akteuren werden Management- und Sensibilisierungsmassnahmen durchgeführt. Alle Interessierten können mithelfen, ausgewählte Naturräume neophytenfrei zu halten.

Diese Neophyten kommen im Parc Ela vor

Abbildung Einjähriges Berufkraut
Einjähriges Berufkraut © Yannick Andrea

Einjähriges Berufkraut

Das Einjährige Berufkraut (Erigeron annuus) besiedelt mit seinen Flugsamen offene Bodenstellen und hat sich in den letzten Jahren grossflächig ausgebreitet. Wird es gemäht, bilden sich pro Pflanze (noch) mehr Blütenköpfe - und die Pflanze wird mehrjährig. Pflanzen müssen deshalb vor der Samenbildung mitsamt Wurzeln ausgerissen werden.

Erkennen: Das Einjährige Berufkraut bildet bodenständige Rosetten, die typisch hellgrün sind. Es blüht von Juni bis Oktober. Die Blütenköpfchen messen 15 bis 25 mm im Durchmesser, die weissen Zungenblüten sind sehr fein und strahlenartig. Die blühende Pflanze wird 30 bis 100 cm hoch. 

Bekämpfen: Einzelpflanzen konsequent ausreissen und grössere Bestände mehrmals pro Saison vor der Blütenbildung mähen. Für Flächen mit Bewirtschaftungsauflagen sind Ausnahmebewilligungen für frühes Mähen nötig. Blüten- und Samenstände in der Kehrichtverbrennung entsorgen. Die Bekämpfung des Einjährigen Berufkrauts ist über mehrere Jahre notwendig.  

Weitere Hinweise: Vegetationsfreie Flächen sind regelmässig zu kontrollieren und vom Einjährigen Berufkraut freizuhalten. Seit dem 01.09.2024 gilt für diese Art ein Inverkehrbringungsverbot (umfasst u.a. Verkaufen, Tauschen, Schenken; FrSV, SR 814.911).  

Amerikanische Goldrute
Amerikanische Goldrute © Shutterstock

Amerikanische Goldruten

Bei uns verhalten sich die Kanadische sowie die Spätblühende Goldrute (Solidago canadensis, Solidago gigantea) invasiv. Mittels Flugsamen besiedeln sie rasch gut besonnte Waldlichtungen oder Strassenböschungen. Zusätzlich breiten sie sich auch mit Kriechwurzeln aus. 

Erkennen: Die invasiven Goldruten blühen von Juli bis Oktober gelb. Die mehrjährigen Stauden erreichen eine Höhe von 60 bis 120 cm (Kanadische Goldrute bis 250 cm). Die oberirdischen Teile der Pflanze sterben im Winter ab. 

Bekämpfen: Einzelpflanzen mitsamt den Kriechwurzeln ausreissen. Pflanzenmaterial ohne Blüten verdorren lassen (Wurzelteile können auf feuchtem Boden wieder austreiben!). Blüten- und Samenstände (und allenfalls Kriechwurzeln) der Amerikanischen Goldruten in der Kehrichtverbrennung entsorgen. Grössere Bestände einmal im Juni und ein zweites Mal Mitte August mähen (verhindert die Versamung, wirkt jedoch nur eingeschränkt gegen die Ausbreitung mittels Kriechwurzeln).  

Weitere Hinweise: Regelmässige Nachkontrollen ehemals besiedelter Flächen durchführen. Der Umgang mit dieser Art ist verboten (Umgang umfasst jede beabsichtigte Tätigkeit, ausgenommen die Bekämpfung; FrSV, SR 814.911). 

Abbildung Sommerflieder
Sommerflieder © Yannick Andrea

Sommerflieder

Der Sommerflieder oder Schmetterlingsstrauch (Buddleja davidii) ist eine beliebte Gartenpflanze, da seine Blüten zahlreiche Insekten und insbesondere Schmetterlinge anlocken. Allerdings bietet er keinerlei Nahrung für Schmetterlingsraupen, verwildert leicht und verdrängt einheimische Pflanzen- und somit auch Tierarten. 

Erkennen: Der Sommerflieder bildet einen bis 4 m hohen verholzenden Strauch. Seine süss duftenden Blütenstände blühen von Juli bis August, je nach Sorte in weissen bis violetten Farben. Die Blattunterseiten sind graufilzig. 

Bekämpfen: Pro Pflanze können bis 3 Millionen Samen gebildet werden, weshalb Blütenstände des Sommerflieders vor der Samenreife abgeschnitten und in der Kehrichtverbrennung entsorgt werden sollen. Die Art verbreitet sich auch mit Wurzelausläufern, weshalb Einzelpflanzen, die an gut zugänglichen Stellen wachsen, mit Wurzeln ausgegraben werden sollen. 

Weitere Hinweise: Seit dem 01.09.2024 gilt für diese Art ein Inverkehrbringungsverbot (umfasst u.a. Verkaufen, Tauschen, Schenken; FrSV, SR 814.911). Bestehende Sträucher in Gärten sollen durch einheimische Sträucher ersetzt werden, Wurzeln dabei in der Kehrichtverbrennungsanlage entsorgen. 

Abbildung Riesenbärenklau
Riesenbärenklau © Shutterstock

Riesen-Bärenklau

Wie es der Name erwarten lässt, wird der Riesen-Bärenklau (Heracleum mantegazzianum) ziemlich gross. Der Pflanzensaft kann in Kombination mit Sonnenlicht zu Hautreizungen bis hin zu schweren Verbrennungen führen. Die Art wächst gerne an feuchten, nährstoffreichen Orten wie Flussufern oder Waldrändern. 

Erkennen: Beim Riesen-Bärenklau handelt es sich um eine zweijährige Pflanze, die erst im zweiten Jahr aus der Blattrosette aufstängelt und einen doldig weissen Blütenstand bildet. Sie blüht von Juni bis August. Die Pflanze wird dann bis zu 4 m hoch und hat einen rot gesprenkelten, behaarten Stängel. 

Bekämpfen: Blütenköpfe vor der Samenreife in der Kehrichtverbrennung entsorgen. Wenn der Wurzelstock ca. 20 cm unter der Erdoberfläche abgestochen wird, kann der Riesen-Bärenklau nicht mehr neu austreiben. Achtung: Bei den Bekämpfungsmassnahmen Schutzkleidung, Handschuhe und Schutzbrille tragen und möglichst bewölkte Tage wählen! Bei grossen Beständen geschulte Personen zur Unterstützung beiziehen. 

Weitere Hinweise: Die Samen bleiben bis zu 5 Jahre keimfähig, deshalb regelmässige Nachkontrollen durchführen. Der Umgang mit dieser Art ist verboten (Umgang umfasst jede beabsichtigte Tätigkeit, ausgenommen die Bekämpfung; FrSV, SR 814.911). 

Abbildung Drüsiges Springkraut
Drüsiges Springkraut © Yannick Andrea

Drüsiges Springkraut

Der Name des Drüsigen Springkrauts (Impatiens glandulifera) bezieht sich auf seine Schleuderkapseln, die eine Samenausbreitung von mehreren Metern erlauben. Wird die einjährige Art jedoch beim ersten Auftreten konsequent vor der Samenreife bekämpft, lässt sich die Bildung grossflächiger Bestände erfolgreich verhindern. 

Erkennen: Das Drüsige Springkraut wächst bevorzugt auf feuchten, nährstoffreichen Böden und wird bis zu 2 m hoch. Der Stängel ist kahl und leicht durchscheinend, in den Blattachseln sitzen typische Drüsen, die Blattstiele sind rötlich. Die süss duftenden, rosa Blüten sind von Juli bis September sichtbar. 

Bekämpfen: Einzelpflanzen vor der Samenreife ausreissen. Nicht auf feuchten Böden deponieren, da Pflanzen sich dort wieder verwurzeln können! Grosse Bestände mehrmals Mähen, um eine Samenreife zu verhindern. Hat die Samenreife bereits eingesetzt, Schnittgut nicht mehr oder nur gut verpackt abführen. 

Weitere Hinweise: Der Umgang mit dieser Art ist verboten (Umgang umfasst jede beabsichtigte Tätigkeit, ausgenommen die Bekämpfung; FrSV, SR 814.911). 

Abbildung Vielblättrige Lupine
Vielblättrige Lupine © Yannick Andrea

Vielblättrige Lupine

Die Vielblättrige Lupine (Lupinus polyphyllus) ist eine beliebte Zier- und Gartenpflanze, breitet sich aber beispielsweise im Engadin oder in Davos stark in natürliche Lebensräume aus, verdrängt einheimische Arten und verändert durch ihre Wurzelausscheidungen und die Stickstofffixierung den Boden. 

Erkennen: Die Vielblättrige Lupine verwildert gerne in Bergwiesen, Waldschläge und Strassenböschungen. Sie ist mehrjährig und blüht von Juni bis September oft blau, seltener weiss, rosa oder violett. Die Pflanze wird 60 bis 150 cm hoch, ihre Blätter sind lang gestielt und handförmig geteilt mit 9 bis 17 Teilblättern. 

Bekämpfen: Verblühte Blütenstände der Vielblättrigen Lupine vor der Samenreife abschneiden und über die Kehrichtverbrennung entsorgen (eine Pflanze bildet bis zu 2'000 Samen!). Schnittgut ohne Blüten kann normal kompostiert werden. Eine Ausbreitung über Wurzelausläufer ist möglich, weshalb Einzelpflanzen optimalerweise ausgegraben werden sollen. 

Weitere Hinweise: Blätter und Samen enthalten für das Vieh giftige Alkaloide. Samen bleiben im Boden über Jahrzehnte keimfähig! Seit dem 01.09.2024 gilt für diese Art ein Inverkehrbringungsverbot (umfasst u.a. Verkaufen, Tauschen, Schenken; FrSV, SR 814.911). Bestehende Stauden in Gärten sollen durch einheimische Pflanzen (bspw. Rittersporn, Roter Fingerhut, Schwarze Königskerze) ersetzt werden. Als unproblematisch gilt die essbare Süsslupine, die als Nutzpflanze kultiviert wird. 

Abbildung Glattes Zackenschötchen
Glattes Zackenschötchen © Fornax | wikimedia

Glattes Zackenschötchen

Das Glatte oder Orientalische Zackenschötchen (Bunias orientalis) kommt im Parc Ela erst ganz vereinzelt vor. Wenn nun von Beginn weg konsequent gegen die Art vorgegangen wird, kann ihre Etablierung hoffentlich verhindert werden. 

Erkennen: Das Glatte Zackenschötchen wird 30 bis 120 cm hoch, siedelt sich gerne an Strassenrändern, Uferböschungen sowie Wiesen an und riecht unangenehm. Die Art bildet kräftige, buschige, von Mai bis August gelb blühende Stauden. Die sichere Unterscheidung von anderen gelb blühenden Kreuzblütlern geschieht über die Früchte: diese sind 6–10 mm lang und länglich-schnabelförmig mit unregelmässigen Höckern. 

Bekämpfen: Eine Pflanze kann bis zu 4'500 Samen bilden und breitet sich auch über Wurzelausläufer aus, weshalb Einzelpflanzen vor der Samenreife mitsamt (Pfahl-)Wurzeln ausgerissen/ ausgestochen und via Kehrichtverbrennung entsorgt werden sollen. Das Glatte Zackenschötchen kann aus nur 1 cm langen Wurzelstücken neu austreiben! Im Herbst nach der Bekämpfung nachkontrollieren. 

Weitere Hinweise: Unbedingt Nachkontrollen bei bekämpften Standorten durchführen! Sobald die Art sich einmal etabliert hat, ist sie sehr schwer zu bekämpfen. Seit dem 01.09.2024 gilt für diese Art ein Inverkehrbringungsverbot (umfasst u.a. Verkaufen, Tauschen, Schenken; FrSV, SR 814.911). 

Einheimische Alternativen

Neophyten werden häufig als Zierpflanzen verwendet. Von dort verbreiten sie sich häufig und beeinträchtigen die heimische Flora und Fauna. Der Umgang mit einigen Arten ist durch die eidgenössische Freisetzungsverordnung verboten, andere dürfen nicht in Verkehr gebracht werden. Einheimische Pflanzen als Alternative sind gut für unsere Ökosysteme, Land- und Forstwirtschaft und das Landschaftsbild. In diesem Flyer sind einige Alternativen zu häufigen Neophyten zusammengestellt.

Massnahmen Neozoen

Zur Bekämpfung invasiver gebietsfremder Tierarten (Neozoen wie Asiatische Tigermücke, Asiatische Hornisse, Rotwangen-Schmuckschildkröte, Goldfisch, Bisamratte) laufen zurzeit keine Bekämpfungsprojekte beim Parc Ela.