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Verhaltenstipps im Sommer

Gämswurz im Val Tisch © Lorenz A. Fischer
Respekt gegenüber der Natur und achtsames Verhalten sind Werte, die im Parc Ela gelebt werden. 

Markierte Wege

Wer auf markierten Wegen bleibt, schont die Vegetation und gewährt Wildtieren ihre Ruhe.

Schutzgebiete

Respektieren Sie die Schutzvorschriften in den ausgewiesenen Schutzgebieten, insbesondere in den Wildruhezonen und im Jagdbanngebiet Piz Ela.

Pflanzen

Alpenblumen sind auf Fotos viel schöner als verwelkt im Rucksack. Geschützte Arten sind tabu, das Pflücken ist verboten. 

 

Littering - Abfall und Wildtiere

Littering bezeichnet das achtlose Liegenlassen oder Wegwerfen von Abfall. Plastik, Metall oder Zigarettenstummel bleiben jahrelang in der Natur liegen, wenn man sie nicht einsammelt. Abfälle sind gefährlich für Tiere und schädlich für die Natur. Bitte lassen Sie Ihren Abfall nicht in der Natur zurück. Wildtiere bitte nicht füttern!
Mehr Infos: Infoplattform Grossraubtiere

Wiesen und Weiden

Gehen Sie nicht über ungemähte Wiesen und schliessen Sie Weidegatter oder Zäune hinter sich.

Mutterkühe und Herdenschutzhunde

Halten Sie Distanz. Bleiben Sie gegenüber Herdenschutzhunden und Mutterkühen ruhig und berühren Sie die Tiere nicht. Steigen Sie vom Bike ab - schieben Sie dieses. Nehmen Sie Ihren eigenen Hund an die Leine und lassen Sie ihn im Notfall los. Warten Sie, bis die Tiere merken, dass Sie keine Gefahr für die Herde darstellen. Detaillierte Infobroschüren erhalten Sie bei unseren Gästeinformationsstellen. Bei untenstehenden Links finden Sie Hinweise, wie Sie sich bei einer Begegnung richtig verhalten können und wo die betreffenden Alpen liegen.

Alpen mit Herdenschutzhunden:

  • Schafalp Val Tuors (Bergün)
  • Oberhalb der Alp Flix (Sur)
  • Alp Muchetta (Bergün) 

Richtiges Verhalten gegenüber Herdenschutzhunden

Übersichtskarte Herdenschutz Schweiz

Vorsicht beim Queren von Alpweiden mit Mutterkühen

Infomaterial Herdenschutzhunde und Tourismus

Campieren und Biwakieren im Parc Ela

In den folgenden Schutzgebieten ist freies Campieren ausdrücklich verboten oder aufgrund von Betretungsverboten nicht möglich:

  • Eidgenössische Jagdbanngebiete (Wildschutzgebiete)
  • Naturschutzgebiete
  • Wildruhezonen (während der Schutzzeit)

Das freie Campieren auf Gemeindegebiet ist verboten. Bei Privatgrundstück muss der Eigentümer um Erlaubnis gefragt werden.

Biwakieren in den Bergen